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mario mahner · kaminkehrermeisterbetrieb

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Neue oder geänderte Feuerungsanlage

Änderung der Bayerischen Bauordnung!

Alle Änderungen an Feuerungsanlagen müssen vor Inbetriebnahme mitgeteilt werden.

Download Anmeldeformulare - Antrag auf Abnahme nach BayBO

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Copyright © 2008 Mario Mahner

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Quelle: schiedel.de


Um in der Praxis einen Überblick von Änderungen an Feuerstätten und Abgasanlagen zu haben und den Belangen des Brandschutzes und der Betriebssicherheit von Feuerungsanlagen Rechnung zu tragen, wurde der Art. 78 Abs. 3 des Baugesetzes neu gefasst.

 
Art. 78 Abs. 3; Feuerstätten dürfen erst in Betrieb genommen werden, wenn der Bezirkskaminkehrermeister (ab 2013 Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger) die Tauglichkeit und die sichere Benutzbarkeit der Abgasanlagen bescheinigt hat; ortsfeste Verbrennungsmotoren und Blockheizkraftwerke dürfen erst dann in Betrieb genommen werden, wenn er die Tauglichkeit und sichere Benutzbarkeit der Leitungen zur Abführung von Verbrennungsgasen bescheinigt hat.
 
Somit dürfen neu errichtete oder wesentlich geänderte Feuerstätten, Heizungsanlagen und Abgasanlagen, unabhängig von der Bauart oder dem jeweils eingesetzten Brennstoff erst dann in Betrieb genommen werden, wenn der Bezirkskaminkehrermeister (ab 2013 Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger) die Tauglichkeit und sichere Benutzbarkeit der Abgasanlage geprüft und bescheinigt hat. Sinnvoll wäre es, bereits vor Maßnahmebeginn eine Abstimmung der geplanten Vorhaben mit dem Kaminkehrermeister durchzuführen.
 
Damit Sie mir alle Änderungen an Feuerungsanlagen mitteilen können, habe ich ein Anmeldeformular vorbereitet und möchten Sie bitten, dies bei Ihren zukünftigen Arbeitsvorbereitungen zu verwenden.
 
Zur Info:
Die Bayerische Bauordnung (BayBO) regelt als bayerisches Landesgesetz, was bei der Bauausführung zu beachten ist. Sie regelt auch die Frage, ob ein Vorhaben einer Genehmigung bedarf und welches Verfahren dabei Anwendung findet.
Verfahrensfrei = Die Tauglichkeit und Benutzbarkeit muss vom Bezirkskaminkehrermeister (ab 2013 Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger) bescheinigt werden, ist u. a. seit dem 01.01.2008 die Errichtung von Abgasanlagen in und an Gebäuden sowie freistehende Abgasanlagen mit einer Höhe bis zu 10 m.

 





Bundesland: Bayern
- Zentralinnungsverband (ZIV) -

Mario Mahner

Kaminkehrermeister // Energieberater
Clara-Schumann-Straße 16
87730 Bad Grönenbach
Tel.: 08334/9869-65
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